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   BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73   

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https://dejure.org/1974,2156
BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73 (https://dejure.org/1974,2156)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1974 - I ZR 43/73 (https://dejure.org/1974,2156)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1974 - I ZR 43/73 (https://dejure.org/1974,2156)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an einen Versandhauskatalog - Erweckung des Eindrucks einer Verkaufsveranstaltung beim Vebraucher

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 144
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73
    Dabei kommt es im Regelfall im Rahmen einer Gesamtwürdigung aller in Betracht kommenden Umstände auf das Branchenübliche an (vgl. BGH GRUR 1958, 395 - Hähnchen), denn die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet.
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 der genannten Anordnung vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; vgl. auch BGH GRUR 1968, 53 - Probetube; GRUR 1969, 299 - Probierpaket), denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
  • BGH, 09.10.1968 - I ZR 75/66
    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 der genannten Anordnung vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; vgl. auch BGH GRUR 1968, 53 - Probetube; GRUR 1969, 299 - Probierpaket), denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 57/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Anmeldung für eine Preisbindung -

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 der genannten Anordnung vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; vgl. auch BGH GRUR 1968, 53 - Probetube; GRUR 1969, 299 - Probierpaket), denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 149/97

    Last-Minute-Reise

    Denn der Verkehr orientiert sich nach der Lebenserfahrung vor allem daran, was ihm in der Branche begegnet (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaisonpreis; Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW).
  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 147/87

    "Nur wenige Tage im SB-Warenhaus"; Ankündigung einer zeitlich befristeten

    a) Für die Beurteilung, ob eine Verkaufsveranstaltung in den regelmäßigen Geschäftsverkehr des werbenden Unternehmens einzuordnen ist, kommt es entscheidend auf den Eindruck an, den das Publikum aus der Branchenübung und der konkreten werbemäßigen Anpreisung gewinnt (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis; Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 f. - Sensationelle Preissenkungen; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 - Nur drei Tage; Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 106/80, GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten).

    Da die Auffassung des Verkehrs sich in aller Regel an dem orientiert, was ihm in der Branche begegnet (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis; Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 Sensationelle Preissenkungen), kann einer danach orientierten Verbrauchererwartung nur durch einen deutlichen, das abweichende geschäftliche Verhalten kennzeichnenden Hinweis begegnet werden.

  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Das Berufungsgericht ist zwar rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liegt, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der betreffenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Werbung der Beklagten als eine solche billigungswerte Fortentwicklung erscheint, hat es das Berufungsgericht jedoch zu einseitig auf die Auswirkungen, insbesondere die Gefahr des Mißbrauchs, der Werbemaßnahme abgestellt, ohne hinreichend zu beachten, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Entwicklung die Prüfung und Abwägung aller, und zwar besonders aus dem Blickwinkel des angesprochenen Verkehrs, in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen, da § 1 Abs. 1 AO eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1975, 144, 145 - Vorsaison-Preis - GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).

  • BGH, 04.11.1977 - I ZR 39/76

    Möbeleinzelhandel - Veröffentlichung einer halbseitigen Anzeige in der

    Die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung eine Unterbrechung des regelmäßigen Geschäftsverkehrs darstellt, muß unter Würdigung aller Gesamtumstände des Einzelfalls geprüft werden (BGH GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis).

    Im weiteren führt das Berufungsgericht aus, daß bei der Beurteilung, ob eine Verkaufsveranstaltung sich im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs im Sinne von § 1 Abs. 1 AO halte, auch einer wirtschaftlich vernünftigen Fortentwicklung, die sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halte, Rechnung zu tragen sei (BGH GRUR 75, 144, 144 - Vorsaison-Preis).

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

    a) Ob eine Verkaufsveranstaltung zum regelmäßigen Geschäftsverkehr des Veranstalters gehört oder ob sie eine Unterbrechung desselben darstellt, richtet sich nach der Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise, die ihrerseits in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der in Frage stehenden Branche üblich sind; denn die Verkehrsauffassung bildet und orientiert sich regelmäßig an dem, was ihr in der Branche begegnet (BGH Urt. vom 12. November 1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; Urt. vom 20. Oktober 1978 - I ZR 5/77, GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab LKW; Urt. vom 2. Oktober 1981 - I ZR 116/79, GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis; Urt. vom 29. März 1984 - I ZR 41/82, GRUR 1984, 664, 665 = WRP 1984, 396 - Winterpreis).
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

    Es ist davon ausgegangen, daß es für die hier zu beurteilende Frage, ob die Verkaufsveranstaltung der Beklagten außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs liege, entscheidend auf die Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise ankommt und daß diese Auffassung in erster Linie davon beeinflußt wird, ob entsprechende Verkaufsveranstaltungen in der infrage stehenden Branche üblich sind (BGH GRUR 1975, 144 = WRP 1975, 39 - Vorsaisonpreis; GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 753 - Direkt ab Lkw; GRUR 1982, 56 = WRP 1982, 22, 23 - Sommerpreis).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme

    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
  • OLG Frankfurt, 17.01.1985 - 6 U 137/84
    Die Verkaufsveranstaltung liegt außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs, weil sie in den Augen des Publikums nicht den in der Branche üblicherweise praktizierten Verkaufsgewohnheiten entspricht und sich auch nicht als vernünftige und billigenswerte Fortentwicklung des bisherigen Geschäftsverkehrs darstellt (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaisonpreis -).
  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
    Denn die Verkehrsauffassung orientiert sich über das, was regelmäßiger Geschäftsverkehr ist, vor allem an dem, was ihr in der betreffenden Branche auf dem Markt begegnet (vgl. BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis m.w.N.).
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